Familienbeihilfe in Österreich beantragen
Die Familienbeihilfe ist eine der häufigsten Fragen, die an mich gestellt werden. Das Verfahren bleibt oft an fehlenden Unterlagen hängen, oder es kommt ein Schreiben auf Deutsch, das unbeantwortet liegen bleibt, und der Antrag ruht monatelang.
Ich prüfe die Voraussetzungen, stelle die Unterlagen vollständig zusammen und bringe den Antrag mit Ihrer Zustimmung ein. Sie haben die Wahl: nur die Antragsbearbeitung, oder die Begleitung des gesamten Verfahrens bis zum Bescheid. Bei der Begleitung übernehme ich den Schriftverkehr mit der Behörde und die Nachreichungen, falls welche verlangt werden.
Was enthalten ist
- Prüfung der Voraussetzungen und Vorbereitung der Unterlagen
- Wahlweise nur Antragsbearbeitung oder Begleitung bis zum Bescheid
- Kommunikation mit der Behörde und allfällige Nachreichungen
- Familienbonus Plus und Begünstigungen für Alleinerziehende
Wie es abläuft, Schritt für Schritt
- 1Prüfung der Voraussetzungen für Ihre Familiensituation.
- 2Vollständige Zusammenstellung der Unterlagen, damit der Antrag nicht an Fehlendem hängen bleibt.
- 3Einbringung des Antrags mit Ihrer Zustimmung.
- 4Auf Wunsch: Begleitung bis zum Bescheid, wobei ich Schreiben und Nachreichungen übernehme.
Was Klientinnen und Klienten sagen
Sve pohvale! Izuzetno profesionalan, ljubazan i pouzdan. Komunikacija je bila jasna i ugodna, a sve je odrađeno brzo i bez ikakvih komplikacija. Vidi se iskustvo i posvećenost poslu. Svakako preporučujem! 😊
Sve pohvale, zna svoj posao. 👍
Haben Sie eine Frage zu dieser Leistung?
Die Erstberatung ist kostenlos. Ich höre mir Ihre Situation an und sage Ihnen, welche Schritte anstehen.
Häufige Fragen zu dieser Leistung
- Machen Sie Familienbeihilfe?
- Ja. Sie können zwischen zwei Varianten wählen: nur die Bearbeitung des Antrags, oder die Begleitung des gesamten Verfahrens bis zum Bescheid. Bei der Begleitung übernehme ich die Kommunikation mit der Behörde und allfällige Nachreichungen.
- Machen Sie Familienbonus Plus?
- Ja. Den Familienbonus Plus können Sie über die jährliche Arbeitnehmerveranlagung geltend machen, aber auch monatlich über die Lohnverrechnung beziehen. Ich helfe Ihnen beim Antrag für die monatliche Auszahlung oder berücksichtige ihn in der Jahresveranlagung.
- Helfen Sie alleinerziehenden Eltern?
- Ja. Alleinerziehende haben oft Anspruch auf zusätzliche Begünstigungen. Ich sehe mir Ihre Situation an, bereite die Anträge vor, die Ihnen zustehen, und bringe sie mit Ihrer Zustimmung ein.
Offizielle Quellen
Offizielle Seiten österreichischer Behörden. Sie öffnen sich in einem neuen Fenster.