Arbeitnehmerveranlagung in Österreich (Steuerausgleich)
Die Arbeitnehmerveranlagung ist der jährliche Steuerausgleich. Damit holen Sie einen Teil der im Jahr bezahlten Lohnsteuer zurück. Viele reichen sie nie ein, weil sie nicht wissen, dass ihnen etwas zusteht, oder weil das Formular unklar ist.
Ich sehe mir Ihre Situation an und sage Ihnen vorab, ob sich die Einreichung für Sie lohnt. Den Ausgleich mache ich auch für Personen, die sich inzwischen aus Österreich abgemeldet haben, denn der Anspruch endet damit nicht. Den Familienbonus Plus können Sie über diesen Jahresausgleich oder monatlich über den Lohn beziehen, wir wählen gemeinsam den für Sie passenden Weg.
Was enthalten ist
- Jährliche Arbeitnehmerveranlagung
- Steuerrückerstattung auch nach der Abmeldung aus Österreich
- Familienbonus Plus über die Jahresveranlagung oder monatlich
- Prüfung, welche Unterlagen nötig sind und was sich lohnt
Wie es abläuft, Schritt für Schritt
- 1Kostenlose Erstberatung: Ich sehe mir Ihre Situation an und sage Ihnen, ob sich die Einreichung lohnt.
- 2Liste der nötigen Unterlagen, abgestimmt auf Ihr Jahr.
- 3Erstellung des Ausgleichs, inklusive Familienbonus Plus, wenn er Ihnen zusteht.
- 4Einreichung mit Ihrer Zustimmung und Erklärung des Bescheids, sobald er kommt.
Was Klientinnen und Klienten sagen
Gospodin Mirzet je vrhunski odradio sve što smo trebali i uputio nas u stvari koje nismo znali. Jedan izuzetno prijazan i divan na prvom mjestu poslovan čovjek koji zna odraditi posao. Hvala mu gdje čuo i ne čuo. 🙌🍀
Sve pohvale! Izuzetno profesionalan, ljubazan i pouzdan. Komunikacija je bila jasna i ugodna, a sve je odrađeno brzo i bez ikakvih komplikacija. Vidi se iskustvo i posvećenost poslu. Svakako preporučujem! 😊
Haben Sie eine Frage zu dieser Leistung?
Die Erstberatung ist kostenlos. Ich höre mir Ihre Situation an und sage Ihnen, welche Schritte anstehen.
Häufige Fragen zu dieser Leistung
- Machen Sie Familienbonus Plus?
- Ja. Den Familienbonus Plus können Sie über die jährliche Arbeitnehmerveranlagung geltend machen, aber auch monatlich über die Lohnverrechnung beziehen. Ich helfe Ihnen beim Antrag für die monatliche Auszahlung oder berücksichtige ihn in der Jahresveranlagung.
- Was kostet die Beratung?
- Die Erstberatung ist kostenlos. Ich höre mir Ihre Situation an und sage Ihnen, welche Schritte als Nächstes anstehen. Wenn wir weitermachen, vereinbaren wir den Preis vorab.
Offizielle Quellen
Offizielle Seiten österreichischer Behörden. Sie öffnen sich in einem neuen Fenster.